Förderung von L7e Fahrzeugen
Die Bundesregierung begründet die Nichtförderung von Elektroleichtfahrzeugen damit, dass sich „aufgrund ihres Preisgefüges ein wettbewerblicher Markt etabliert“ habe. Da die Kleinstfahrzeuge nur wenige tausend Euro kosten, seien sie auch ohne zusätzliche Fördermaßnahmen attraktiv. Es liege also „kein Marktversagen vor, welches durch einen staatlichen Zuschuss ausgeglichen werden müsste“.
Regionale Förderungsmöglichkeiten für L7e Fahrzeuge:
Baden-Württemberg
Sie erhalten Zuschüsse bis zu 1.000 € für batterieelektrische Einzelfahrzeuge, die in Baden-Württemberg eingesetzt werden.
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-gutschein.html
Nordrhein-Westfalen
Die Maximale Förderquote für L7e Batterieelektrofahrzeug im Kommunalen oder Gewerblichen Einsatz Beträgt 40 %.
https://www.elektromobilitaet.nrw
Thüringen
Die Maximale Förderquote Beträgt 30% bzw. bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
(bei Ersatz von Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben)
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/e-mobilinvest
Stadt Berlin
Die Förderhöhe beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 EUR je Fahrzeug.
https://www.ibb-business-team.de/welmo/
Stadt Regensburg
Drei- und vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge (L5e bis L7e) mit 25 % der Nettokosten bis maximal 3.000 € (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
https://www.greendeal-regensburg.de/foerderprogramm-regensburg-effizient/elektromobilitaet
Stadt München
Drei- und vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge (L5e bis L7e) mit 25 % der Nettokosten bis maximal 3.500 € (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
Stadt Limburg
Die Fördersumme liegt zwischen 200 und 800 Euro. Zusätzlich gibt es einen Ökobonus und einen Abwrackbonus. Private und gewerbliche Fahrzeuge können gefördert werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 01.04.2021